10 Dinge, die Du als Handwerker von der Steuer absetzen kannst

10 Dinge, die Du als Handwerker von der Steuer absetzen kannst
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Ja, ich möchte steuern sparen

Welche 10 Dinge kannst Du als Handwerker von der Steuer absetzen und so bares Geld sparen? Steuern sind ein komplexes Thema, doch Du wirst sehen, dass sich unsere Tipps einfach umsetzen lassen. Themen wie Berufskleidung oder Arbeitsweg betreffen fast alle Handwerker und bereits hier kannst Du einiges in Deiner Steuererklärung angeben. Auch die Möglichkeiten, als Handwerker mehrere Arbeitsstätten steuerlich geltend zu machen oder Handykosten zum Teil abzusetzen, sind für Dich interessant.

Doch wir besprechen auch weniger bekannte Punkte wie die Option, Deine Altersvorsorge, Deine Unfallversicherung oder eine Fachzeitschrift geltend zu machen. Und natürlich besteht auch für Handwerker die Möglichkeit, Handwerkerleistungen anderer Firmen abzusetzen. Zu jedem Punkt erklären wir Dir alles Wesentliche oder rechnen ein kleines Beispiel vor. Auch wenn Deine Steuererklärung wahrscheinlich nicht zu Deinen liebsten Hobbies gehört, so lohnt sich die Abgabe fast immer. In neun von zehn Fällen erhältst Du Geld zurück.

Dein Arbeitsweg, mehrere Arbeitsstätten, Fortbildung

In der Steuererklärung gibt es für Dich als Handwerker die Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte und weiterer Tätigkeitsstätten. Die erste Tätigkeitsstätte ist in der Regel der feste Arbeitsort, hier fährst Du immer zur Arbeit. Für die Fahrten zur Arbeit stehen Dir absetzbare Pauschalen zur Verfügung. Du berechnest für alle Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte die sogenannte Entfernungspauschale. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Für den Arbeitsweg darfst Du nur die einfache Wegstrecke ansetzen.

Im Handwerk jedoch bist Du häufig unterwegs auf wechselnden Baustellen oder beim Kunden vor Ort. Für alle beruflichen Fahrten, die zu einer weiteren Tätigkeitsstätte führen, darfst Du die Kilometerpauschale ansetzen. 0,30 Euro pro Kilometer. Hier ist es egal, wie weit der Weg ist, doch hier zählt sowohl Hin- als auch Rückweg.

Ein Beispiel: Ein Schreiner arbeitet 110 Tage im Jahr in seiner Firma, der ersten Tätigkeitsstätte. Sein Arbeitsweg beträgt 17 Kilometer. Der Arbeitsweg wird - Entfernungspauschale - einfach berechnet.

110 Tage * 17 Kilometer * 0,30 Euro = 561 Euro.

An 60 Tagen arbeitet der Schreiner auf einer Baustelle, einer zweiten Tätigkeitsstätte. Hier beträgt sein Arbeitsweg 28 Kilometer. Bei dieser Auswärtstätigkeit wird – Kilometerpauschale – der Hinweg und Rückweg berechnet.

60 Tage * 0,30 Euro * 28 Kilometer * 2 = 1.008 Euro.

Die Reisekosten kannst Du nur ansetzen, wenn die Fahrt nicht in einem Dienstfahrzeug des Arbeitgebers stattgefunden hat.

Übrigens kannst Du Reisekosten und Verpflegungspauschalen auch bei einer Fortbildung geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Weiterbildung grundsätzlich dem Erwerb, der Erhaltung oder der Sicherung Deiner Tätigkeit dient. Die Fortbildung kannst Du ebenfalls absetzen. Nimmst Du an weiterführenden Seminaren oder Kursen teil, die für Deinen Beruf wichtig sind, kannst Du die Gebühren unbegrenzt steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Fachbücher und Fachzeitzeitschriften für Handwerker. Kosten, die Dir während Deiner ersten - oder zweiten - Berufsausbildung entstehen, sind nur bis 6.000 Euro im Jahr anrechenbar.

Berufskleidung, Handy und Arbeitsmittel

Zur Berufskleidung zählt Kleidung, die Du nicht im Alltag trägst. Typische Berufskleidung für Handwerker schließt Arbeitsanzüge, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe oder Arbeitshandschuhe ein. Auch Kleidung, die ein gut sichtbares Emblem oder Logo der Firma trägt, zählt zur Arbeitskleidung. Wenn der Arbeitgeber sie Dir als Handwerker nicht stellt, kannst Du die Kosten geltend machen. Auch wenn Du Deine Arbeitskleidung privat wäschst, trocknest und bügelst, kannst Du die Ausgaben absetzen. Hier haben Verbraucherzentralen Kostensätze festgelegt, die in der Regel von den Finanzämtern akzeptiert werden.

Beispiel: In einem Zwei-Personen-Haushalt von Handwerkern wird für Buntwäsche bei 60 Grad ein Kostensatz von 0,48 Euro pro Kilogramm angesetzt. Der Kondenstrockner wird mit 0,34 Euro pro Kilogramm gerechnet, das Bügeln mit 0,05 Euro.

Nutzt Du als Handwerker Dein Handy gelegentlich für berufliche Telefonate, kannst Du die Kosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt für das Mobiltelefon, das Festnetz und das Internet. Entweder setzt Du pauschal 20 Prozent an, dann sind maximal 240 Euro erlaubt. Oder Du weist Deine beruflichen Kosten anhand einer Einzelaufzeichnung nach, dann gibt es keine Obergrenze.

Arbeitsmittel kannst Du in Höhe von 110,- Euro in der Steuererklärung eintragen. Anders als oft behauptet, handelt es sich hier nicht um eine Steuerpauschale, auf die jeder Handwerker ein Recht hat. Es ist ein – Finanzdeutsch – Nichtbeanstandungsbetrag. Das heißt, in der Regel wird die Angabe vom Finanzamt akzeptiert. Doch auf Nachfrage musst Du den Beleg für das Arbeitsmittel vorweisen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch als Handwerker kannst Du Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die im Haushalt, im und am Haus oder auf dem Grundstück von einer Firma ausgeführt wurden. Lässt Du im eigenen Haus, der eigenen Wohnung einen Handwerker kommen, kannst Du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Maximal 1.200 Euro werden akzeptiert, das sind Rechnungen für insgesamt 6.000 Euro. Materialkosten sind nicht absetzbar, sie müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.

Wohnst Du als Handwerker zur Miete, zahlst Du haushaltsnahe Dienstleistungen in der Regel über die Nebenkosten. Darunter fällt der Hausmeister, die Gartenpflege oder der Winterdienst. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Thermen- oder Aufzugswartung gehört dazu. All diese Tätigkeiten stehen in Deiner Nebenkostenabrechnung. 20 Prozent der Lohnkosten kannst Du absetzen, sogar bis zu 4.000 Euro – sprich für Rechnungen bis 20.000 Euro.

Altersvorsorge, Versicherungen und außergewöhnliche Belastungen

So gut wie jeden Handwerker betrifft die Altersvorsorge, die in weiten Teilen von der Steuer absetzbar ist. Seit dem 01.01.2023 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder zu einer Basisrente (Rürup-Rente) steuerlich vollständig absetzbar. Handwerker können Beiträge für sogenannte Riester-Verträge bis zu 2.100 Euro absetzen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben ebenfalls steuerfrei. Das geschieht jedoch bereits in der Lohnabrechnung, sie werden nicht in Deiner Steuererklärung eingetragen. Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge kannst Du als Handwerker ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Die Besteuerung hängt hier jedoch von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise, ob Du eine Einmalzahlung oder eine Leibrente erhältst.

Als Handwerker kannst Du Versicherungen mit einem beruflichen Bezug in Deiner Steuererklärung angeben. Dazu zählen beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Haftpflicht- oder eine Unfallversicherung.

Hohe, unvermeidbare finanzielle Aufwendungen im Alltag, die dem Großteil der Steuerzahler nicht regelmäßig entstehen, gelten als außergewöhnlichen Belastungen. Darunter fallen Arzt- und Krankheitskosten, Medikamente und Zahnersatz, aber auch Prozess-, Anwalts- oder Unterhaltskosten. Diese Ausgaben müssen einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen, bevor Du sie geltend machen kannst. Die Höhe des Eigenanteils ist nicht einheitlich. Sie richtet sich nach dem Einkommen als Handwerker, aber auch nach der Anzahl der Personen im Haushalt.

Ergebnisse, welche wir für unsere Kunden erzielt haben

Simon Hase, Tischler

"Das ich ohne aktiv was zu tun, Vermögen aufbauen kann"

Simon Hase, Tischler und Inhaber der Tischlerei Kraushaar in Ahrensbök. Sein größter Wunsch ist ein Eigenheim für sich und seine Familie. Auf der anderen Seite möchte er später nicht in die Altersarmut schlittern.

Seit der Zusammenarbeit mit Finanzhammer kann er sich mehr auf sein Unternehmen sowie Projekte seiner Kunden kümmern und muss sich um später keine Gedanken mehr machen.

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Häufige Fragen
& deren Antworten

Was ist, wenn ich den ÖPNV oder eine Fahrgemeinschaft für meinen Arbeitsweg nutze?

Du kannst Dein Ticket für den ÖPNV geltend machen, aber Du kannst auch die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Du bist nicht verpflichtet, mit dem eigenen Auto fahren. Du kannst Dich auch an einer Mitfahrgemeinschaft beteiligen, Bus und Bahn nehmen oder das eigene Fahrrad nutzen. Nimmst Du an einer Mitfahrgemeinschaft teil – oder bietest sie selbst an – kannst Du eventuelle Umwege nicht geltend machen. Nur der kürzeste Arbeitsweg der Handwerker zählt.

Kann ich als Handwerker einen Laptop als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen?

Ja, wenn Du als Handwerker den Computer zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzt, kannst Du 10 Prozent des Kaufpreises in Deiner Steuererklärung aufführen. Zur beruflichen Nutzung zählt auch Kundenberatung oder Buchhaltung, Du musst sie aber auf Nachfragen vorweisen können. Bewahre also die entsprechenden Dateien gut auf.

Ich habe haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt. Kann ich sie trotzdem absetzen?

Ja, wenn Dir eine korrekte Rechnung mit getrennten Lohn- und Materialkosten ausgestellt wurde, kannst Du diese einreichen. Überweist Du das Geld, muss die Zahlung immer auf das Konto des Erbringers – sprich der entsprechenden Firma - geleistet werden. Das Finanzamt kann Deine Kontoauszüge prüfen lassen, denn das Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu bekämpfen.

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