Dein Arbeitsweg, mehrere Arbeitsstätten, Fortbildung
In der Steuererklärung gibt es für Dich als Handwerker die Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte und weiterer Tätigkeitsstätten. Die erste Tätigkeitsstätte ist in der Regel der feste Arbeitsort, hier fährst Du immer zur Arbeit. Für die Fahrten zur Arbeit stehen Dir absetzbare Pauschalen zur Verfügung. Du berechnest für alle Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte die sogenannte Entfernungspauschale. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Für den Arbeitsweg darfst Du nur die einfache Wegstrecke ansetzen.
Im Handwerk jedoch bist Du häufig unterwegs auf wechselnden Baustellen oder beim Kunden vor Ort. Für alle beruflichen Fahrten, die zu einer weiteren Tätigkeitsstätte führen, darfst Du die Kilometerpauschale ansetzen. 0,30 Euro pro Kilometer. Hier ist es egal, wie weit der Weg ist, doch hier zählt sowohl Hin- als auch Rückweg.
Ein Beispiel: Ein Schreiner arbeitet 110 Tage im Jahr in seiner Firma, der ersten Tätigkeitsstätte. Sein Arbeitsweg beträgt 17 Kilometer. Der Arbeitsweg wird - Entfernungspauschale - einfach berechnet.
110 Tage * 17 Kilometer * 0,30 Euro = 561 Euro.
An 60 Tagen arbeitet der Schreiner auf einer Baustelle, einer zweiten Tätigkeitsstätte. Hier beträgt sein Arbeitsweg 28 Kilometer. Bei dieser Auswärtstätigkeit wird – Kilometerpauschale – der Hinweg und Rückweg berechnet.
60 Tage * 0,30 Euro * 28 Kilometer * 2 = 1.008 Euro.
Die Reisekosten kannst Du nur ansetzen, wenn die Fahrt nicht in einem Dienstfahrzeug des Arbeitgebers stattgefunden hat.
Übrigens kannst Du Reisekosten und Verpflegungspauschalen auch bei einer Fortbildung geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Weiterbildung grundsätzlich dem Erwerb, der Erhaltung oder der Sicherung Deiner Tätigkeit dient. Die Fortbildung kannst Du ebenfalls absetzen. Nimmst Du an weiterführenden Seminaren oder Kursen teil, die für Deinen Beruf wichtig sind, kannst Du die Gebühren unbegrenzt steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Fachbücher und Fachzeitzeitschriften für Handwerker. Kosten, die Dir während Deiner ersten - oder zweiten - Berufsausbildung entstehen, sind nur bis 6.000 Euro im Jahr anrechenbar.